Förderrichtlinien

§ 1 Allgemeines

  1. Die Stiftung fördert auf Antrag durch finanzielle Zuwendungen einzelne Vorhaben, die der Pflege der deutsch-amerikanischen Beziehungen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der USA in Berlin in den Jahren 1945 bis 1994 dienen.
  2. Diese Richtlinien sind für Antragsteller und Stiftung verbindlich.


§ 2 Förderungsgrundsätze

  1. Gefördert werden insbesondere Symposien, Gesprächskreise und die Begegnung der Bürger beider Länder, sofern sie dem Stiftungszweck entsprechen, sowie Schriften, die die Pflege der deutsch-amerikanischen Beziehungen zum Gegenstand haben.
  2. Gefördert werden Aktivitäten von Vereinen und anderen nichtstaatlichen Organisationen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Aktivitäten von Einzelpersonen gefördert werden.
  3. Das zu fördernde Vorhaben darf nicht geschäftlichen Interessen dienen.


§ 3 Antrag

  • Ein Förderantrag ist spätestens drei Monate vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Termine der Vorstandssitzungen, die Sie auf unserer Hauptseite finden. Der Antrag muss die folgenden Elemente beinhalten und in der nachstehenden Reihenfolge als eine pdf verbunden sein (KEINE Einzelseiten!!)  Antragsformular der Stiftung, maschinenschriftlich bzw. leserlich ausgefüllt, einschließlich:
    1. Angaben zum Inhalt, Zweck sowie ein detailliertes Programm mit zeitlichem Verlauf, der Bezug Berlin-USA muss zweifelsfrei erkennbar sein.
    2. Angaben zu Teilnehmern (Anzahl, Alter)
    3. Angaben zu evtl. Referenten sowie anderen aktiv Mitwirkenden
    4. Eine vom/von der AntragstellerIn unterschriebene Erklärung, dass diese Förderrichtlinien von ihm/ihr als verbindlich anerkannt werden
    • Einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, der alle für das Projekt zu erwartenden Ausgaben/Einnahmen detailliert und die Höhe des gewünschten Zuschusses gesondert ausweist. Dabei ist zu beachten, dass der Vorstand von jedem/jeder TeilnehmerIn einen angemessenen Eigenbeitrag erwartet.
    • Aufgrund der Vielzahl der Projektanträge ist darauf zu achten, dass der Projektantrag nicht mehr als 6 (beschriebene) Seiten umfasst.
  • Wir bitten, den Antrag bevorzugt per E-Mail zu übermitteln. Bei einer Zusendung des Förderantrags per Post sind die folgenden Vorgaben zu beachten:
    • Übersendung in 1facher Kopie
    • einzelne Blätter dürfen nicht geklammert sein, sondern sollten mit einer Büroklammer verbunden werden
    • Bitte keine Einschubfolien oder Hefter verwenden.
    • Zusätzliches Informationsmaterial wie Broschüren, Fotos, Zeitungsartikel, CD’s u.a. sind in einfacher Ausfertigung beizufügen
  • Die folgenden Vorgaben sind bei einer Übermittlung per E-Mail zu beachten:
    • Alle zum Antrag gehörenden Unterlagen gemäß §3 Abs. 1. sind als EINE PDF (keine Einzelseiten) oder DOC an diese Mailadresse zu senden
    • Die unterschriebene Erklärung gemäß §3 Abs. 1 Nr. 4 kann per Post oder Fax (Mit Deckblatt) nachgereicht werden.

§ 4 Bewilligung

  1. Bei Vorliegen gleichwertiger Anträge werden Maßnahmen bevorzugt, die Begegnungen, Familienaufenthalte und Gegenbesuche vorsehen.
  2. Ab- und Zusagen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form ergangen sind.
  3. Ein Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung besteht nicht. Insbesondere führen mehrfache Gewährung von Leistungen oder die Berufung auf ähnliche Fälle nicht zu einem Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung. Die Stiftung entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen ihrer Satzung und ihrer Haushaltsmittel.


§ 5 Verwendungsnachweis

  1. Nach Beendigung einer geförderten Maßnahme ist der Stiftung ein unaufgefordert ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
  2. Der Verwendungsnachweis muss mindestens enthalten:
    • eine Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen
    • einen detaillierten Programmablauf
    • einen kurzen Sachbericht mit den Namen aller TeilnehmerInnen
    • eine Erklärung über die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel.
  3. Die für die durchgeführte Maßnahme nicht benötigten Zuwendungsmittel sind unverzüglich auf das Konto der Checkpoint Charlie Stiftung zurückzuerstatten.

Stand: 11/2018