Geschäftsordnung der Geschäftsführung

Auszug aus der Geschäftsordnung für Vorstand und Geschäftsführung:

F. Der Geschäftsführer

1. Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der Stiftung unter Beachtung der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Er ist dem Vorstand verantwortlich und an seine Weisungen gebunden.

2. Der Geschäftsführer nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.

3. Alle Anträge auf Förderung von Projekten gemäß B. 5) dieser Geschäftsordnung werden beim Geschäftsführer gesammelt und bei der nächstmöglichen Vorstandssitzung vorgelegt.