Projektabrechnung

Für jede Maßnahme, die von der Checkpoint Charlie Stiftung finanziell unterstützt wird, muss ein Verwendungsnachweis von den Projektverantwortlichen bzw. FörderempfängerInnen bei der Stiftung eingereicht werden und zwar spätestens 2 Monate (8 Wochen) nach Beendigung des Projektes.

Eine ausführliche Abrechnungsanleitung finden Sie hier ein Abrechnungsformular als Excel-Dokument können Sie hier herunterladen.

Die verspätete Abgabe des Verwendungsnachweises kann zur kategorischen Ablehnung künftiger Projektanträge führen. Sollte überhaupt kein Verwendungsnachweis eingereicht werden, wird die Fördersumme zurückverlangt; ggf. können rechtliche Schritte eingeleitet werden.