{"id":320,"date":"2016-08-16T15:26:36","date_gmt":"2016-08-16T13:26:36","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.cc-stiftung.de\/?page_id=320"},"modified":"2016-08-16T15:26:36","modified_gmt":"2016-08-16T13:26:36","slug":"geschaeftsordnung-der-vorstands","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cc-stiftung.de\/index.php\/geschaeftsordnung-der-vorstands\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung der Vorstands"},"content":{"rendered":"<div class=\"myCatDescription\">\n<table border=\"0\" width=\"100%\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\" valign=\"top\"><strong>A. Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Mitgliedern. Alle werden vom Regierenden B\u00fcrgermeister von Berlin f\u00fcr eine Amtszeit von f\u00fcnf Jahren bestellt.<\/p>\n<p align=\"justify\">2) Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich. Sie haben jedoch einen Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen.<\/p>\n<p><strong>B. Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">1) Der Vorstand ist f\u00fcr die Verwirklichung der Ziele verantwortlich, die in dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin bei der Schaffung der Stiftung genannt sind.<\/p>\n<p align=\"justify\">2) Daher geh\u00f6ren zu seinen Aufgaben insbesondere<\/p>\n<p>a) die Verwaltung des Stiftungsverm\u00f6gens<br \/>\nb) die Beschlussfassung \u00fcber die Verwendung der Einnahmen der Stiftung<br \/>\nc) die Beschlussfassung \u00fcber die Feststellung des Jahresberichts<br \/>\nd) die Bestellung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und die \u00dcberwachung seiner T\u00e4tigkeit und<br \/>\ne) die gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Vertretung der Stiftung als gesetzlicher Vertreter.<\/p>\n<p align=\"justify\">3) Der Vorstand beschlie\u00dft gemeinsam mit dem Kuratorium der Stiftung \u00fcber die Aufhebung der Stiftung, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung und die \u00c4nderung des Zwecks. Diese Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der Anwesenheit von jeweils drei Vierteln der Mitglieder beider Gremien und einer Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden.<\/p>\n<p align=\"justify\">4) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufhebung der Stiftung oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung bed\u00fcrfen der Zustimmung des Regierenden B\u00fcrgermeisters von Berlin und der Genehmigung der Stiftungsaufsicht.<\/p>\n<p align=\"justify\">5) Der Vorstand gew\u00e4hrt im Rahmen der in \u00a7 2 der Satzung festgelegten Zweckbestimmung der Stiftung Leistungen f\u00fcr deutsch-amerikanische Projekte und Aktivit\u00e4ten, die ihm f\u00f6rderungsw\u00fcrdig erscheinen. Dabei orientiert er sich an F\u00f6rderungsrichtlinien, die er im Einvernehmen mit der Senatskanzlei aufstellt.<\/p>\n<p><strong>C. Sitzungen des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">1) Sitzungen des Vorstands werden schriftlich mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung vom Vorsitzenden einberufen.<\/p>\n<p align=\"justify\">2) Die Sitzungen werden vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder seinem Vertreter protokolliert. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollanten zu unterzeichnen. Beschl\u00fcsse sind im Wortlaut festzuhalten.<\/p>\n<p><strong>D. Beschl\u00fcsse des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">1) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p align=\"justify\">2) Schriftliche Abstimmungen sind zul\u00e4ssig. An ihnen m\u00fcssen sich s\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder beteiligen.<\/p>\n<p align=\"justify\">3) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p align=\"justify\">4) Entscheidungen \u00fcber die Vergabe von Leistungen an f\u00f6rderungsw\u00fcrdige Projekte gem\u00e4\u00df B. 5) dieser Gesch\u00e4ftsordnung m\u00fcssen einstimmig gefasst werden.<\/p>\n<p><strong>E. Der Vorsitzende<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">1) Der Vorsitzende vertritt im Namen des Vorstands die Stiftung allein. Im Falle seiner Verhinderung wird die Stiftung durch seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.<\/p>\n<p align=\"justify\">2) Alle anderen Aufgaben \u00fcbernimmt im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A. Der Vorstand 1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Mitgliedern. 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