Kuratorium

Das Kuratorium der Stiftung besteht aus mindestens neun Mitgliedern, die vom Regierenden Bürgermeister(in) von Berlin für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt werden. Sowohl Wiederbestellungen als auch vorzeitige Abberufungen aus wichtigem Grund sind möglich. Das Kuratorium wählt seine*n Vorsitzende*n aus seiner Mitte. Die Tätigkeit der Kuratoriumsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.

Laut Satzung der Stiftung hat das Kuratorium folgende Aufgaben
a) durch Überwachung und Beratung des Vorstandes für eine möglichst gründliche und nachhaltige Verwirklichung des Willens des Stifters zu sorgen; zu diesem Zweck kann das Kuratorium in der Person seiner/seines Vorsitzenden jederzeit Auskunft über die Tätigkeit des Vorstandes sowie Einsicht in alle Geschäftsunterlagen verlangen; hiermit kann das Kuratorium auch eines oder mehrere seiner Mitglieder beauftragen;
b) über Änderungen der Satzung zu beschließen.

Mitglieder

Die aktuelle Amtszeit endet am 30. Juni 2026.